Beitrag: Wind an – aber flott

Viele Punkte zur verzwickten Lage der Windkraft und den möglichen Auswegen sind bekannt. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat die wesentlichen Aspekte in einer Stellungnahme zusammengefasst – als Wegweiser an die neue Regierung. Er bekräftigt das Ziel „2 % der Landesfläche für die Windenergie“, doch damit sich niemand herauslavieren kann, fordert er ein 2 %-Ziel auf Länderebene, mithin eine Änderung des der Rechtsrahmens. Ein Bundesland dürfe Flächen nur noch sperren, wenn es insgesamt ausreichend Standorte zur Verfügung stellt. In diesem Kontext steht auch, die Länderöffnungsklausel ersatzlos aus dem Baugesetzbuch zu streichen. Sie ist Grundlage für Mindestabstände wie die bayrische 10 h-Regel. Die Behauptung, solche Abstände würden die Akzeptanz der Bevölkerung erhöhen, „konnte empirisch nicht nachgewiesen werden“, so Prof. Annette Elisabeth Töller. Viel wirkungsvoller ist es, gesellschaftliche Gruppen bereits bei Flächenausweisung einzubeziehen und bürgerschaftliche sowie kommunale Betreibermodelle zur Wertschöpfung im ländlichen Raum zu etablieren.

Repowering muss ebenso erleichtert werden wie die Genehmigungsverfahren, die dann in Behörden mit ausreichend (!) Personal – unter Beibehalten der Beteiligungs- und Klagerechten – bearbeitet werden. Für eine insgesamt positive Ökobilanz müssen Rohstoffe recyclierbar sein und wertvolle Schutzgebiete für den Artenschutz freigehalten werden.

Eine finanzielle Förderung der Windenergie sieht der SRU auch weiterhin nötig, denn nur sie garantiere den überfälligen Ausbau. Der Mechanismus der künstlichen Verknappung der Ausschreibungsvolumina ist indes schnellstens abzuschaffen.

SRU-Stellungnahme „Klimaschutz braucht Rückenwind: Für einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land“ unter: