Windenergie: Wind ab, Wind auf in Bayern

Sinn und Unsinn von Machtworten wurde zuletzt viel diskutiert. Manchmal helfen sie. 2021 wurde in Bayern „dank“ 10-h-Regel nicht ein einziger WKA-Genehmigungsantrag gestellt.

Den Zusammenhang bestätigt sogar ein Gutachten des bayerischen Wirtschaftsministeriums. Robert Habeck hat zuletzt mit dem Wind-an-Land-Gesetz die Regel weitgehend außer Kraft gesetzt. Bayern muss Vorrangflächen ausweisen, auf denen sie nicht gilt – bis 1. Januar 2027 auf 1,1 % der Landesfläche, bis 2033 auf 1,8 %.

Die Nachfrage nach Windstrom sei riesig, meldet der Branchenverband. Unternehmen, Gemeinden, Stadtwerke – alle wollen ihn. Jetzt heißt es schnell(er) zu arbeiten: Bislang dauern Genehmigungen durchschnittlich 5,3 Jahre. Das ließe sich halbieren. Mit rasch vorgelegten, konkreteren Anforderungen an Artenschutzgutachten und v.a. mehr Personal. Gefordert wird eine zusätzliche Verwaltungskraft in jedem Landkreis.

Die Evaluation der bayerischen Abstandsregelung für Windkraftanlagen finden Sie unter www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/22_07_28_Evaluation_10H-Regelung_ungesichert.pdf