Beitrag: Es lohnt sich, einen Plan zu haben

Die 103 größten Städte Baden-Württembergs sind bereits verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Jetzt sollen auch die anderen Kommunen nachziehen, allerdings, da finanziell schwächer aufgestellt, nicht allein aus eigener Kraft: Sie unterstützt das Förderprogramm zur kommunalen Wärmeplanung für Landkreise und Gemeinden.

Das Land stellt dafür bis 2026 Mittel in Höhe von 10,4 Millionen ein. Zudem werden im Laufe des Jahres in allen Regionen Beratungsstellen eingerichtet. Mit dieser Hilfe im Rücken sollen die Kommunen ihren Wärmebedarf sowie die Potenziale erneuerbarer Energieträger, der Abwärmenutzung und der Kraft-Wärme-Kopplung bestimmen. In 5 Jahren, so das Landesziel, wird dann für über 50 Prozent der Gemeinden ein kommunaler Wärmeplan vorliegen. Gefördert wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, der die Anforderungen nach §7c KSG BW erfüllt. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Anfang Oktober auf den Webseiten des Umweltministeriums und der KEA BW an möglich sein. Hier können Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner/innen im Alleingang einen Antrag stellen, Gemeinden mit geringerer Bevölkerungszahl im Zusammenschluss mit mindestens zwei weiteren.

Wie hoch die Förderung ausfällt, bemisst sich an der tatsächlichen Einwohnerzahl sowie an der Anzahl der beteiligten Gemeinden. In jedem Fall beträgt die Förderquote maximal 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Regierung schiebt das Thema an, da der Wärmebedarf zwar über die Hälfte des jährlichen baden-württembergischen Endenergiebedarfs ausmacht, doch noch immer decken ihn erneuerbare Energien zu deutlich weniger als 20 %. Und erfreulicherweise bemerkt die Regierung auch, dass ein wesentlicher Teil einer erfolgreichen strategischen Wärmewende darin liegt, den Wärmeverbrauch drastisch zu reduzieren.