Start für Solar-Paket I
Am 5. Mai verabschiedeten BMWK, Ministerien der Länder, BDEW, BSW und weitere Teilnehmer als Ergebnis des 2. Photovoltaik-Gipfels die aktuelle „Photovoltaik-Strategie“ mit 11 Handlungsfeldern. Hieraus leitet sich das „Solarpaket I“ ab, das günstigstenfalls vor der Sommerpause im Kabinett beraten wird. Vorgesehen sind u.a. Erleichterungen im Baugesetzbuch, um Freiflächenanlagen wo möglich zu privilegieren – z.B. soll die Bebauungsbreite entlang von Schienen und Autobahnen auf 500 m festgesetzt werden – sowie Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung, um PV-Anlagen als Hauptanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten zu genehmigen zulassen und bei benachteiligten Gebieten, um auch hier Anlagen mit gesetzlich festgelegtem anzulegendem Wert zu ermöglichen. Ebenso wird die Öffnung benachteiligter Gebiete für Freiflächenanlagen angestrebt, indem ein „Opt-Out“ für Länder das „Opt-In“ ersetzt. Ab 2024 soll auch die Gebotsmenge möglichst angehoben werden.
Die Direktvermarktungspflicht soll flexibler gestaltet werden, um Anlagen auch jenseits der 100 kW-Grenze anzureizen. Unbürokratische Regelungen sollen die Abnahme überschüssigen Stroms ermöglichen, Strafzahlungen bei fehlender Direktvermarktung vermieden werden. Die Regelungen zur Anlagenzusammenfassung sollen vereinfacht werden, um Missbrauchsmöglichkeiten zu analysieren und zu bewerten.
Bei Parallelbetrieb einer Eigenverbrauchsanlage und einer Volleinspeisungsanlage mit höherer Vergütung auf demselben Dach entfällt die jährliche Meldung, welche Anlage als voll einspeist. Änderungen sind aber dem Netzbetreiber mitzuteilen. Dies kann sein, wenn neue Verbraucher wie E-Mobile oder Wärmepumpen in Betrieb genommen werden.
In Zukunft sollen Anlagen, für die sich die Direktvermarktung von Stromüberschüssen nicht lohnt, nicht bestraft werden Pönalisierung.
Die technischen Anforderungen an Einrichtungen zur Anlagenfernsteuerung sollen für Kleinanlagen bis 25 kW reduziert werden, da Netzbetreiber diese bei Kleinanlagen ohnehin kaum nutzen.
Um das Konzept des Miterstroms (wieder)zubeleben, sollen intelligente Messsysteme die Aufnahme und Verarbeitung der Daten vereinfachen. Die Bürokratie für Mieterstromanbieter soll reduziert und die Umsetzung für Anlagenbetreiber vereinfacht werden, u.a. indem der Strom bei einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung anteilig den Nutzern eines Gebäudes zugerechnet wird. Außerdem sollen Mieterstrom-Anlagen auch auf benachbarten Nichtwohngebäuden installiert werden dürfen.
Plug-in- oder »Balkonmodule« dürfen künftig bis zu 800 W Leistung haben und diese über eine Standard-Schukosteckdose ins Hausnetz speisen. Sie müssen nur noch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, nicht mehr jedoch beim Netzbetreiber. Auch im Garten soll der PV-Betrieb vereinfacht möglich sein durch die vorsorgliche Annahme, das Dach eines Hauses sei offenbar ungeeignet, wenn der Betreiber den Garten vorzieht.
Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu gewinnen, soll das im Januar gestartete Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ für Windenergie an Land auch auf die PV ausgedehnt werden.
Eine Solardachpflicht auf Bundesebene kam nicht in die Strategie, da sie, wie Habeck sagte, ins Gebäudeenergiegesetz gehören würde – und zu dem gibt es allein über die Novelle im Wärmebereich genügend Ärger mit dem Koalitionspartner. Immerhin: „Rechtzeitig“ zur Veröffentlichung der Strategie haben PV-Anlagen erstmals mehr als 40 GW Leistung ans deutsche Netz gebracht und waren damit die größte Stromquelle überhaupt.
Das PDF Photovoltaik-Strategie – Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik erhalten Sie unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.html