Im Notfall pro Wind

Vom Antrag für eine WKA bis zur Netzeinspeisung vergehen 5 bis 7 Jahre. Die Anfang März angenommenen Änderungsvorschläge zum Raumordnungsgesetz wollen hier abhelfen, unter anderem indem die EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Erneuerbare Energien-Ausbaus in nationales Recht umgesetzt wird. Anwendbar sind die neuen Regelungen auf Projekte, für die bis 30. Juni 2024 ein Genehmigungsantrag gestellt wird, auf Wunsch auch für laufende Projekte. Kernpunkt aus dieser Vorgabe ist die Möglichkeit, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verzichten, sofern im Planungsverfahren eine strategische Umweltprüfung (SUP) stattgefunden hat. Damit entfallen vor allem die sonst nötigen langwierigen Kartierungen, denn die Behörden sollen nun auf Grundlage vorhandener Daten aus behördlichen Katastern oder Datenbanken die fälligen Artenschutzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen definieren. Diese sollen überdies deutlich gesenkt werden. Die Arbeitshypothese dahinter lautet: Unklarheiten führen zu Verzögerungen. Daher sind Artenschutzmaßnahmen einfach und standardisiert zu regeln. Im Weiteren sind dann die Länder dafür verantwortlich, dass die nachgeordneten Behörden eine rasche Umsetzung gewährleisten.

Aus Sicht des NABU zeigt sich in diesem Vorgang ein gefährlicher Trend, für den Ausbau der erneuerbaren Energien ökologische Standards abzubauen. Der Ansatz, Konflikte mit – zumal weniger – Geld zu lösen, blende aus, dass sinnvolle Artenschutzprojekte sowie die Wiederherstellung natürlicher Kohlenstoffsenken in Mooren, Wäldern oder Seegras- und Salzwiesen, auch die geeigneten Räume brauchen. Dies sei die stille Lücke in den Gesetzestexten. Am Ende solcher Prozedere stehe ein „Scherbenhaufen namens Biodiversitätskrise.“ Auch der BUND lehnt Zahlungen anstelle tatsächlich geleisteter Naturschutzmaßnahmen ab. Sie seien ein „Einfallstor für einen generellen Ablasshandel“, eine „Beruhigungspille für Bauende“. Reale Schäden an der Natur müssten zeitnah durch reale Naturschutzmaßnahmen repariert werden, so der BUND. 

Die EU-Notfallverordnung gilt 18 Monate, sie läuft im Juni 2024 aus. Ob sich bis dahin die immer stärker aufbrechenden Gräben zwischen Artenschutz und schier unstillbarem Energiehunger schließen lassen?

Den Bundesverband WindEnergie erreichen Sie unter www.wind-energie.de , den NABU unter www.NABU.de